Die Rechtslage für Fahrradanhängern
In Deutschland ist die Rechtslage in Bezug auf die Fahrradanhänger in der Verkehrsordnung festgehalten. Der Führer eines Fahrrades mit Anhänger muss ein Mindestalter von 7 Jahren haben. Der Führer darf dann ein bis zwei Kinder bis 7 Jahren im Anhänger mitführen. Zudem muss der Anhänger nach den Vorschriften ausgestattet sein. Dazu gehören Sicherheitsgurte und eine stabile Konstruktion. Jeder Anhänger muss mit dem TÜV Siegel ausgestattet sein, damit er im Straßenverkehr zugelassen wird. Für Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung entfällt die Altersgrenze.
In Bezug auf die Abmessungen gibt es auch rechtliche Vorgaben. Der Anhänger darf eine Maximallänge von 12 Metern nicht überschreiten. Zudem darf er nur eine Breite von 1 Meter haben. Die Höhe ist auf 4 Meter begrenzt.
Außerdem muss der Anhänger mit Reflektoren und Beleuchtung versehen sein, damit er im Straßenverkehr unterwegs sein darf. Er muss folgende Elemente aufweisen.
1. Rotes Schlusslicht
Das Schlusslicht muss in rot gehalten werden und mindestens 25 cm oberhalb der Fahrbahn angebracht werden. In der Regel werden die heutigen Lampen mit Batterien betrieben. Sie sind zwar erlaubt, aber werden meist nur toleriert. Für eine optimale Sicherheit sollten die Lichter mit einem Dynamo ausgestattet sein.
2. Roter Reflektor
Ein weiteres Muss ist der rote Reflektor. Er darf im Höchstfall nur 60 cm oberhalb der Fahrbahn abgebracht sein.
3. Großflächenrückstrahler
Der Großflächenstrahler ist mit einem Z ausgezeichnet.
4. Speichenreflektoren
An den Speichen müssen sogenannte Speichenreflektoren angebracht sein. Sie sind auch unter dem Namen Katzenaugen bekannt und gehören zur Standardausrüstung bei einem Fahrradanhänger. In den meisten Fällen sind sie in einem gelben Farbton vorhanden.
5. Weiße Reflektoren
Für die perfekte Sicherheit sollten an beiden Seiten des Anhängers zudem weiße Reflektoren vorhanden sein.
Nur, wenn alle Vorgaben zu 100% erfüllt sind, darf der Fahrradanhänger auf der Straße bewegt werden. Mängel oder fehlende Vorgaben können zu hohen Strafen führen.